|
Wie mit einem “Haushaltloch” von fast 29 Millionen Euro umgehen?
Der zur Beschlussfassung vorgelegte Haushalt 2012 für unsere Stadt weist ein Defizit von fast 29 Mio. € aus. Auch in den Folgejahren bleibt der Haushalt defizitär. Was sind die Ursachen dieser Entwicklung und was können wir in dieser Situation tun? Die Situation ist neu, wenn auch nicht überraschend.
Zunächst ein kurzer Rückblick: Im Jahr 2010 sah die “Welt” dem äußeren Schein nach noch heil aus. Der Chemnitzer Haushalt wurde ausgeglichen abgeschlossen, es konnten zusätzliche Mittel in die Rücklagen – darunter fast 20 Mio. € in eine zweckgebundene Rücklage für den Schulhausbau- eingestellt werden und außerdem die Verschuldung der Stadt um 14 Mio. € verringert werden. Das Jahr 2011 werden wir trotz Sparprogramm (EKKo) voraussichtlich mit einem strukturellen Defizit von 39 Mio. € abschließen. Aus unserem “Sparstrumpf”, der sogenannte Liquiditätsreserve, werden etwa 25 Mio. € entnommen und eine, wenn auch geringe Neuverschuldung ist abzusehen. Die Ursachen für diesen “Absturz” sind vielgestaltig, (noch) nicht bis ins Letzte erklärbar. Eine Ursache ist der 2011 vollzogene Übergang zum Neuen kommunalen Rechnungswesen, deren Kernstück die Doppik ist.
Doppik
Doppik heißt doppelte Buchführung in Konten. Dem Wesen nach geht es dabei um den Übergang von einer Geldverbrauchsrechnung zu einer Ressourcenverbrauchsrechnung. Es wird also auch der nicht zahlungswirksame Ressourcenverbrauch, wie Bildung von Rückstellungen und Abschreibungen einbezogen. In geschätzten 90 % der Kommunen wird deshalb der Haushaltausgleich schwieriger, weshalb für einen Übergangszeitraum neben der doppischen Rechnung eine kamerale Vergleichsrechnung in Bezug auf den Haushaltausgleich möglich ist. Am Beispiel des Planentwurfs für 2012 soll dies zahlenmäßig erläutert werden:
Ergebnishaushalt, doppisch ./. 40,7 Mio. €
+/ . /. Nicht zahlungswirksame Positionen, z.B. Abschreibungen
= Ergebnis Finanzsaldo Ergebnishaushalt (laufende Verwaltung) = ./. 7,7 Mio. €
Berücksichtigung Kredittilgung (Pflichtabführung vom Verwaltungshaushalt bei der kameralen Haushaltrechnung) ./. 21 Mio.€
= Vergleichsergebnis kameral ./. 28,7 Mio. €
Außerdem wirkten 2011 ergebnisverschlechternd verringerte allgemeine Schlüsselzuweisungen vom Freistaat von 10 Mio. € und Mehraufwendungen z.B. im Bereich der Jugendhilfe und der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung.
Entsprechend der mittelfristigen Finanzplanung wird sich das Defizit zwar jährlich vermindern, aber 2015 immer noch ca. 11 Mio. € betragen. Die gesetzlichen Vorschriften für die Haushaltkonsolidierung und den Haushaltausgleich schreiben aber vor, dass in diesem Jahr eine schwarze Null erreicht werden müsste. Damit steht die Genehmigungsfähigkeit des Haushalts 2012 nach meiner Auffassung generell in Frage. Das dargestellte Ergebnis beinhaltet bereits die voraussichtliche Erfüllung der Maßnahmen des EKKo. Das mit dem EKKo beschlossenen Konsolidierungspotential in Höhe von 157 Mio. € bis 2015 wird aber mit Stand 30.9.2011 um ca. 18 Mio. € verfehlt. Zum Ausgleich dieses Fehlbetrages muss die Verwaltung lt. Landesdirektion unverzüglich Ersatzmaßnahmen vorsehen. Dies wird aber erst im ersten Halbjahr 2012 mit der Vorlage eines “EKKo III-Paketes” geschehen.
Wenden wir uns nun den Eckzahlen des Haushaltes 2012 zu. Der zu erwartende Fehlbetrag wurde bereits genannt. Damit verbunden ist eine geplante Entnahme aus der Liquiditätsreserve in Höhe von fast 30 Mio. €. Äußerst kritisch ist in diesem Zusammenhang zu bewerten, dass ab 2013 (spätestens 2014) die Liquiditätsreserve aufgebraucht ist und damit zur Deckung der laufenden Verwaltungsaufwendungen Kassen- bzw. Liquiditätskredite aufgenommen werden müssen. Die Erfahrungen vieler Kommunen besagen, dass ein Entkommen aus dieser “Kreditfalle” aus eigenen Kräften nahezu unmöglich ist.
Um die Ursachen der Gesamtentwicklung richtig verstehen zu können, soll zunächst die Einnahmeseite des Haushaltes betrachtet werden. Etwa zwei Drittel der Erträge für die laufende Verwaltungstätigkeit setzen sich zusammen aus den allgemeinen Schlüsselzuweisungen des Freistaates und den eigenen Steuereinnahmen der Stadt. Die Schlüsselzuweisungen gehen von 176 Mio. € im Jahr 2010 auf 140 Mio. € im Jahr 2015 zurück. Durch die Steuermehreinnahmen des Freistaates und die Beteiligung der Kommunen über den Finanzausgleich daran wird dieser Rückgang in den Jahren 2013 und 2014 teilweise kompensiert. Bei den eigenen Steuereinnahmen ist eine Steigerung von 177 Mio. € im Jahr 2010 auf 209 Mio. € im Jahr 2015 vorgesehen. Damit bleiben die allgemeinen Deckungsmittel bis auf eine “Delle” im Jahr 2010 annähernd gleich und dem Anliegen des Finanzausgleichs, nämlich Ausgleich einer mangelnden Steuerkraft durch Zuweisungen vom Freistaat wird formal genüge getan. Wesentlich stärker auf der Einnahmeseite ins Gewicht fallen Kürzungen bei zweckgebundenen Zuweisungen, wie z.B. die Zuweisungen zu Hartz Vl sowie die Wohngeldentlastung um 5,5 Mio. € oder die Kürzung bei der Jugendpauschale von über 800 T€ im Jahr 2007 auf unter 600 T€ im Jahr 2011.
Geradezu dramatisch ist aber die Kürzung bei den investiven Schlüsselzuweisungen von über 28 Mio. € im Jahr 2010 auf ca. 9 Mio. € im Jahr 2012. In diesem Zusammenhang ist es totale Unkenntnis oder blanker Hohn, wenn ein Chemnitzer CDU-Landtagsabgeordneter den in den 9. Mio. € enthaltenen “Extra-Zuschuss” für Investitionen für Chemnitz in Höhe von ca. 1,2 Mio. € als “zusätzliches Geschenk” bezeichnet.
Im Jahr 2012 können wir noch einmal zahlungswirksame Ausgaben für Baumaßnahmen in Höhe von fast 55 Mio. € (Brutto, d.h. einschl. von Fördermitteln) leisten. Daran haben die Großprojekte Dresdner Platz, Körperbehindertenschule, Landesarchäologiemuseum und Zschopauer Straße allerdings einen entscheidenden Anteil. Für Schulen sollen insgesamt 11,5 Mio. €, für Kitas 3,9 und für Straßen und Brücken 15,8 Mio. € ausgegeben werden. Angesichts der vorhandenen Sanierungsstaus in vielen Bereichen sind diese Mittel aber bei weitem nicht ausreichend.
Betrachten wir die Ausgabenseite, so finden wir hier in bestimmten Bereichen starke Ausgabenanstiege, so z.B. im Bereich Soziales von 134 Mio. € im Jahr 2009 auf 148 Mio. € im Jahr 2012 oder bei den Hilfen zur Erziehung von 15 Mio. € im Jahr 2007 auf fast 18 Mio. € im Jahr 2010. Bei diesen Aufgaben geht es zum Großteil um gesetzlich vorgeschriebene Leistungen, die wir nur in geringem Maße beeinflussen können.
Die Entwicklungen auf der Einnahmen- und Ausgabenseite spiegeln sich natürlich im Haushaltentwurf 2012 wider. Bei Jugendhilfeprojekten sollen bis 2015 1,4 Mio. € eingespart werden, bei einem geschätzten Bedarf von 350 T€ für die Instandhaltung von Spielplätzen sind 2012 gerade einmal 150 T€ eingestellt, die Zuschüsse für Begegnungsstätten sollen um 700 T€ gekürzt werden, bei der direkten Sportförderung sollen nach der Kürzung von 5 % im Rahmen des EKKo noch einmal 100 T€ gekürzt werden usw. usf..
Die dargestellten Probleme haben verschiedene Ursachen, den Hauptanteil an der miserablen Entwicklung haben aber Bund und Freistaat. Das heißt für uns nicht, dass wir nicht auch nach den inneren Ursachen und Reserven suchen. Nicht zuletzt das EKKo mit einem Konsolidierungsumfang von 157 Mio. € bis 2015 ist dafür Beweis. Die eigenen Möglichkeiten sind aber nach unserer Auffassung weitestgehend erreicht. Es gibt dennoch noch dringenden Entscheidungsbedarf, z.B. beim Städtischen Theater. Hier weisen die Wirtschaftpläne in der Vorausschau für die nächsten Jahre jährlich Defizite in Millionenhöhe auf.
Wenn die Frage gestellt wird, ob wir über unsere Verhältnisse leben kommt man unwillkürlich auf die Verschuldung zu sprechen. Die Verschuldung im Kernhaushalt haben wir im Rahmen des auch von unserer Fraktion mitgetragenen Entschuldungskonzeptes in den letzten Jahren um 70 Mio. € reduziert. Wird die Verschuldung einschließlich der Schulden der Eigenbetriebe, Eigen- und Beteiligungsgesellschaften betrachtet, so ergibt sich erst einmal ein beunruhigendes Bild. Die Gesamtverschuldung liegt bei etwa 1,2 Mrd. €, dies sind ca. 5.300 € pro Einwohner. Nur die Stadt Leipzig hat in Sachsen relativ gesehen eine noch höhere Verschuldung. Über die Hälfte der Verschuldung der städtischen Betriebe und Beteiligungen in Höhe von ca. 1 Mrd. liegt bei der GGG. Wer sich dann aber die veröffentlichten Jahresabschlüsse der GGG, etwa die Zahlen des vorhandenen Vermögens und Eigenkapitals oder die langen Restlaufzeiten des überwiegenden Anteils der Kreditmarktschulden ansieht kommt zu dem Schluss, dass die GGG betriebswirtschaftlich ausgewogen dasteht und es keine erkennbaren nicht beherrschbaren Risiken aus dieser Verschuldung gibt. Eine ebensolche Aussage kann man zum städtischen Eigenbetrieb ESC treffen, der etwa ein weiteres Fünftel der Verschuldung der städtischen Betriebe und Beteiligungen trägt. Hier ist besonders auch zu beachten, dass die Stadt im Abwasserbereich im Gegensatz zu den Landkreisen keine Fördermittel (mehr) bekommt und in Chemnitz keine Anschlussgebühren beim Anschluss an die zentrale Abwasserentsorgung erhoben werden.
Aus der dargestellten Situation ergibt sich für uns die Konsequenz, dass der Haushalt in der vorliegenden Fassung nicht zustimmungsfähig ist. Wir werden in der Fraktion über mögliche Änderungsanträge beraten und dann zu einer Entscheidung kommen.
Dringend erforderlich ist eine nachhaltige Verbesserung der Finanzausstattung der Kommunen durch Bund und Land, wofür es bei politischem Willen reale Möglichkeiten gibt. Unsere Forderungen lauten:
|